Netzwerkkonzept im Arbeitsrecht

Wann braucht man einen Anwalt für Arbeitsrecht?

Wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sich nicht mehr einig sind (z.B. über die Arbeitsplatzeinrichtung und Arbeitsatmosphäre), dann kommt oft nur noch der rechtliche Schritt in Frage. Zwar kann man sich als Arbeitnehmer außergerichtlich noch selbst verteidigen und den Schriftverkehr führen, aber ab einem gewissen Zeitpunkt ist die anwaltliche Vertretung sinnvoll. Doch wann genau benötigt man einen Anwalt für das Arbeitsrecht? Dieser Beitrag klärt auf.

Den Anwalt bereits frühzeitig hinzuziehen

Grundsätzlich gilt, solange die Streitigkeiten noch außerhalb eines Gerichtes stattfinden, besteht für beide Parteien keine Pflicht darauf einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Als Arbeitnehmer sollte man sich allerdings bewusst sein, dass man längst nicht über das Wissen eines Anwaltes verfügt und dadurch Fehler passieren können, die am Ende zum wesentlichen Teil über den Ausgang des Verfahrens beitragen. Gerade der Bereich Arbeitsrecht kann je nach Fall sehr komplex sein. Dabei müssen viele Schritte bereits im Vorfeld bedacht werden, sowie vieles dokumentiert und alle Nachweise für ein späteres Verfahren vorbereitet werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht (Siehe: Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg) weiß in diesen Fällen genau worauf es ankommt und kann den Fall frühzeitig unterstützen.

Ab diesem Zeitpunkt ist der Anwalt wichtig

Tatsächlich benötigt man auch vor Gericht zunächst keinen Anwalt für Arbeitsrecht. Beide Parteien, also der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer, können ohne anwaltliche Vertretung zu einer Güteverhandlung oder einem Kammertermin erscheinen. Das kann allerdings für den Arbeitnehmer wenig empfehlenswert sein, da er oftmals in Sachen finanziellen Mitteln nicht so gut wie der Arbeitgeber dasteht. Daher besteht für den Arbeitnehmer das finanzielle Risiko, dass er beim Verlieren des Prozesses die gesamten Prozesskosten tragen muss. Dazu gehören die eigenen Anwaltskosten, die der gegnerischen Partei sowie die Gerichtskosten. Verliert hingegen der Arbeitgeber, so muss dieser oft noch Gehälter für den freigestellten Zeitraum des Mitarbeiters sowie oft eine Abfindung zahlen.

Ab jetzt geht es nicht mehr ohne Anwalt

Wird der Prozess bei einem Landesarbeitsgericht oder dem Bundesarbeitsgericht vollzogen, so kann sich keiner der beiden Parteien selbst vertreten. An diesem Zeitpunkt besteht eine Anwaltspflicht. Beide Parteien müssen somit einen Prozessbevollmächtigten beauftragen. Wichtig ist dabei, dass man sich in dem Fall für einen spezialisierten Fachanwalt im Arbeitsrecht entscheidet. Natürlich es einem freigestellt, welchen Anwalt man konsultieren möchte, aber nur wenige Anwälte werden Prozesse führen, auf dessen Gebiet sie nicht spezialisiert sind und auch nur dann einen solchen Fall annehmen.

Nun stellt sich noch eine Frage. Was ist, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann? Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit entweder einen Beratungsschein über das Amtsgericht zu bekommen oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Bei der Prozesskostenhilfe werden alle Kosten bis zum Abschluss des Prozesses vom Staat übernommen.

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